Da sagt mal einer, dass Tools wie der Denkmal-viewer in Bayern keine Berechtigung haben. Nur was bekannt ist, kann auch geschützt werden. Wenn die Denkmal-Eintragungen nur analog vorgenommen werden und das große Buch irgendwo versteckt im Schrank der Denkmalschutzbeauftragter steht, sind solche Irrtümer vorprogrammiert.
Je größer der Dachschaden, desto schöner der Aufblick zum Himmel. Karlheinz Deschner