von FlintSource » 28.01.2016 22:55
Frage 10 ist völliger Schwachsinn: Ein archäologisches Monument muss ausgegraben sein, ohne Wahlalternativ. Wie bitte? Nachdem ich mit einer Grabung fertig bin, ist der archäologische Befund kontrolliert zerstört, also nichts in situ erhaltenswertes/schützenswertes mehr da.
Und der archäologischer Park Xanten ist da, aber wie sieht es mit dem Denkmalcharakter vom Pfahlbaumuseum Unteruhldingen aus (Teil des Weltkulturerbes!)?
Und definieren Sie bitte Denkmal, gibt es da (wie ich finde) ein Unterschied zum beweglichen Fund? Beides ist schützenswert, aber ein Denkmal ist für mich zwingend in situ mit dem genus loci verbunden. Für solche Überlegungen hätte es Freitext-Felder geben müssen, auch wenn die mühsam auszuwerten sind.
Das hatte ich mich aus der Ecke anders vorgestellt, schade.
Je größer der Dachschaden, desto schöner der Aufblick zum Himmel.
Karlheinz Deschner